Panoramafreiheit gerettet! Gerettet?

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londoneyeEs ist vollbracht 🙂
Das EU-Parlament hat heute (09.07.2015) eine Erweiterung des Urheberrechts abgelehnt, die in Deutschland zu einem starken Einschnitt in der Panoramafreiheit geführt hätte. Es sollte eine Angleichung nationaler Gesetze geben. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gibt es keine generelle Panoramafreiheit, so dass diese bei uns und in anderen Ländern ebenfalls zugunsten der jeweiligen Urheber eingeschränkt werden sollte.

uebersichtskarte

Aktueller Artikel der Rheinischen Post  mit Übersichtskarte

Unter Panorama-Freiheit (Link zur Wikipedia) versteht man prinzipiell das Recht, alles fotografieren zu dürfen und auch kommerziell zu veröffentlichen, was von öffentlichem Grund aus ohne besondere Hilfsmittel einsehbar ist. Dazu zählen insbesondere Gebäude und dauerhaft angelegte Kunstwerke (z.B. Statuen).
(Zu diesem Thema selbst werden wir dann auch in Kürze einen umfassenden Beitrag veröffentlichen.)

Dieses Recht beschneidet letztlich das Recht der Urheber (z.B. Architekten, Künstler) zu entscheiden wer mit ihren Werken Geld verdient und ob sie es überhaupt zulassen wollen. Die vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge gehabt dass man im Zweifel von jedem dieser Urheber oder ihrer Vertreter/Verwalter eine Genehmigung hätte einholen müssen um die Bilder außerhalb der privaten Nutzung zu veröffentlichen. Von jedem Urheber der nicht schon mindestens 70 Jahre verstorben ist! Das hätte natürlich einen für uns in Deutschland ungewohnten immensen Arbeitsaufwand bedeutet.

Der Petersdom in Rom, dank Panoramafreiheit für jeden fotografierbarPetersdom in Rom: Dessen Urheber stellt sicher keine Forderungen mehr

Andere Länder, andere Sitten: Und so gibt es immer noch die berühmten Fälle bei denen Vorsicht geboten ist. Die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms ist einer davon, hier hat z.B. die fotocommunity.de für sich und ihre User eine Regelung getroffen: Link zum fc-Blog
Außerhalb der FC wäre ich auch mit einer privaten Veröffentlichung immer noch vorsichtig.

Das Atomium in Brüssel wird ebenfalls von den Rechteinhabern sehr streng geschützt. Hier wird zwar offiziell das private Foto auch für Webseiten in sozialen Netzwerken und Blogs erlaubt, aber nur wenn diese streng nichtkommerziell ausgelegt sind. Für diese Seite hier gilt das genau so wenig wie für einen Blog, der z.b. durch Werbung Einnahmen generiert. Link zur offiziellen Verlautbarung des Atomiums
(Die Seite ist manchmal nicht erreichbar, dann bitte später versuchen)
Allerdings muss auch bei privater Nutzung der Vermerk „© www.atomium.be – SABAM 2010 – Name des Fotografen“ an dem Bild angebracht werden.

Ich habe heute kein Bild vom Atomium für Dich, aus eben jenem Grund

Auch in Deutschland gibt es viele Fallstricke. Dazu zählen – prominent, aber nicht ausschließlich – die Gebäude der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ wie das Weltkulturerbe Sanssouci oder auch das Charlottenburger Schloss, aber auch das von der Bayerischen Seen- und Schlösserverwaltung gehegte Kulturgut wie der Englische Garten in München oder Schloss Neuschwanstein. Diese Objekte dürfen nur zu ausschließlich privaten Zwecken fotografiert werden. Steht man mit einer allzu professionell wirkenden Kameraausrüstung vor Ort wird einem auch schnell mal das Fotografieren an sich verboten, als reine Vorsorgemaßnahme.
Selbst scheinbar Banales wie der Leuchtturm von Pilsum ist von der Panoramafreiheit ausgenommen, weil man ihn nur von Privatgelände aus fotografieren kann.

Übertrieben? Ja, nein, vielleicht. Denn diese Objekte wollen natürlich auch unterhalten und finanziert werden, so ist es nur recht und billig dass jeder, der mit den Bildern dieser Objekte Geld verdient, einen Teil davon an die jeweilige Verwaltung abgibt. Ob die Regelungen über Art und Höhe der Zahlung da immer sinnvoll sind, darüber lässt sich natürlich geflissentlich streiten.

Nun, fürs Erste ist jedenfalls dieser Kelch an uns vorüber gegangen und es bleibt alles beim Alten, zum Glück. Der nächste Vorstoß in diese Richtung wird aber nicht lange auf sich warten lassen. Wo Geld zu holen ist, da wird es immer jemanden geben der es auch versuchen wird.

In einem der nächsten Blogbeiträge werden wir uns intensiver mit den Themen Recht am Bild – Nutzungsrecht – Urheberrecht auseinander setzen.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema.

Hast Du noch Fragen? Oder kannst Du uns selbst von so einem Fall berichten? Dann schreibe uns doch einfach einen Kommentar unter diesen Beitrag, wir sind gespannt 🙂

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Roland Klecker
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